Padel-Out
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Padel Training Camps, die über Padel-Out angeboten werden.
Veranstalter und dein direkter Vertragspartner ist:
Padel-Out
c/o Glaswerk Oldenburg
Ariadna Ortega Orriols
Emsstraße 18
26135 Oldenburg
info@padel-out.de
Steuer-Nummer: 64/132/09880
Telefon: +49 155 567149871
Padel-Out ist Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB und damit für alle vertraglich vereinbarten Pauschalreiseleistungen verantwortlich.
3.1 Buchungsanfrage
Du kannst eine unverbindliche Anfrage per WhatsApp, E-Mail oder über unsere Website stellen. Auf Basis deiner Anfrage erstellen wir dir ein individuelles, befristetes Angebot.
3.2 Vertragsschluss
Der Pauschalreisevertrag kommt mit Übersendung der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Padel-Out zustande. Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail zugesandt und enthält alle wesentlichen Vertragsinhalte.
3.3 Vorvertragliche Informationen
Vor Vertragsschluss stellen wir dir gemäß Art. 250 §§ 1 bis 3 EGBGB alle wesentlichen Reiseinformationen zur Verfügung, insbesondere:
4.1 Vertragsgegenstand
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website, den Angaben in der Buchungsbestätigung sowie den ergänzenden Informationen, die dir vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.
4.2 Standardleistungen
Unsere Padel-Camp-Pakete am Standort Sant Esteve Sesrovires bei Barcelona (Spanien) umfassen regelmäßig:
4.3 Nicht enthaltene Leistungen
4.4 Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig werden, nicht von Padel-Out treuwidrig herbeigeführt wurden und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Du wirst darüber unverzüglich informiert.
5.1 Gesamtpreis
Der in der Buchungsbestätigung genannte Reisepreis ist ein Gesamtpreis und umfasst alle in § 4.2 aufgeführten Leistungen. Er versteht sich pro Person.
5.2 Aktuelle Pakete
Maßgeblich ist stets der im individuellen Angebot und in der Buchungsbestätigung genannte Preis.
5.3 Anzahlung
Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins zahlbar.
5.4 Restzahlung
Die Restzahlung (80 Prozent des Reisepreises) ist spätestens 50 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum fällig.
5.5 Kurzfristige Buchung
Erfolgt die Buchung weniger als 50 Tage vor Anreise, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Vertragsschluss fällig.
5.6 Zahlungsverzug
Kommt der Reisende mit der Zahlung in Verzug, ist Padel-Out nach Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungskosten gemäß § 6 zu verlangen.
5.7 Preisanpassungen
Padel-Out behält sich Preisanpassungen gemäß § 651f BGB vor, sofern sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, Abgaben oder Wechselkurse ändern. Preisanpassungen sind nur bis 20 Tage vor Reisebeginn zulässig und werden unverzüglich mitgeteilt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 Prozent bist du berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
6.1 Rücktrittsrecht
Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Padel-Out. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich per E-Mail an info@padel-out.de zu erklären.
6.2 Stornierungspauschalen
Trittst du zurück, erhebt Padel-Out folgende Stornierungspauschalen. Diese sind so bemessen, dass sie die tatsächlich anfallenden Kosten durch Hotelstornierung, Trainerausfall und Verwaltungsaufwand abdecken, ohne den Reisenden unangemessen zu belasten:
Die Stornierungspauschalen ergeben sich aus folgenden tatsächlichen Kostenstrukturen:
6.3 Ersatzperson
Du kannst bis zum Reisebeginn verlangen, dass eine Ersatzperson in deine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). Etwaige Mehrkosten durch den Eintritt der Ersatzperson gehen zu deinen Lasten. Padel-Out kann dem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson die Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
6.4 Empfehlung Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung bei einem Versicherer deiner Wahl, um dich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern.
7.1 Mindestteilnehmerzahl
Padel-Out kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht wird. In diesem Fall wirst du unverzüglich, spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, über die Absage informiert. Alle bereits geleisteten Zahlungen werden vollständig und unverzüglich zurückerstattet.
7.2 Höhere Gewalt
Padel-Out kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird (§ 651h Abs. 4 BGB), etwa durch Naturkatastrophen, Pandemien oder politische Unruhen. Du erhältst in diesem Fall den vollständigen Reisepreis zurück.
7.3 Wesentliche Leistungsänderungen
Wird Padel-Out gezwungen, nach Vertragsschluss wesentliche Eigenschaften der Reiseleistung zu ändern, wirst du unverzüglich informiert. Du kannst dann die Änderung annehmen, vom Vertrag kostenlos zurücktreten oder eine Ersatzreise in Anspruch nehmen, sofern eine angeboten wird.
8.1 Mangelanzeige
Stellst du während der Reise einen Mangel fest, bist du verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber Padel-Out oder dem Leistungsträger vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlassung der Mangelanzeige kann zu Minderung oder Ausschluss von Ansprüchen führen.
8.2 Abhilfe
Ist die Reise mangelhaft, kannst du Abhilfe verlangen (§ 651k BGB). Padel-Out ist berechtigt, die Abhilfe auf andere Weise zu leisten, wenn die verlangte Abhilfe unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Wird Abhilfe nicht innerhalb angemessener Frist geleistet, kannst du selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
8.3 Preisminderung und Schadensersatz
Für die Dauer eines Reisemangels kannst du eine Minderung des Reisepreises verlangen (§ 651m BGB). Schadensersatzansprüche gemäß § 651n BGB bleiben hiervon unberührt.
8.4 Verjährung
Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsmäßig enden sollte.
Wir haften nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Verletzungen oder Unfälle, die während des Trainings entstehen, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
10.1 Im Reisepreis enthaltene Versicherungen
Folgende Versicherungen sind im Reisepreis aller Pakete (außer Begleitperson: nur Unfall- und Haftpflicht) bereits enthalten:
10.2 Nicht enthaltene Versicherungen
Eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung sind nicht im Reisepreis enthalten.
Die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dort erfährst du, welche Daten wir erheben, zu welchem Zweck wir sie verarbeiten, an welche Dritte wir sie weitergeben (insbesondere ans Hotel in Spanien zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten) und welche Rechte dir zustehen.
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen Padel-Out ist der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand für Klagen von Padel-Out gegen den Reisenden ist der Sitz des Veranstalters.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
12.4 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Padel-Out ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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